Benutzungsordnung

 

1. Allgemeines

Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung

2. Benutzerkreis

Jede/r ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien aller Art zu entlehnen und die Einrichtungen der Stadtbibliothek zu benutzen. Die Leitung der Stadtbibliothek kann für die Benutzung einzelner Einrichtungen besondere Bestimmungen treffen.

3. Anmeldung

Zur Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich. Mit der Anmeldung erhalten die Benutzer:innen einen nicht übertragbaren Leseausweis. Mit der Unterschrift auf der Leser-Erklärung/Benützungsvereinbarung akzeptieren der/die Benutzer:in die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek.
Ein Verlust des Leseausweises ist der Stadtbibliothek unverzüglich zu melden, um diesen sperren zu lassen. Ebenso ist jegliche Datenänderung der Bibliothek bekanntzugeben.
Bei Kindern unter 15 Jahren ist die Unterschrift und der Lichtbildausweis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Bewahren Sie Ihren Leseausweis sorgfältig auf, da Sie für dessen Missbrauch haftbar gemacht werden können.

4. Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung in unserer Bibliothek. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind zur Durchführung des Verleihs erforderlich. Ohne diese Daten können wir keinen Verleih von Medien durchführen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht.
Möchten Sie, dass Ihre Daten gelöscht oder geändert werden, geben Sie uns dies bitte bekannt. Eine Löschung der Daten hat zur Folge, dass Sie keine Medien mehr entlehnen können und ihre Bibliotheks-Mitgliedschaft erlischt. Eine Löschung kann erst erfolgen, wenn keine Medien und/oder Gebühren mehr ausständig sind.
Sollten Sie die Bibliothek nicht mehr nutzen, werden Ihre Daten 3 Jahre nach Rückgabe des letzten Mediums gelöscht.
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses bzw. aufgrund Ihrer Einwilligungserklärung. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.

5. Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, und Widerspruch zu.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeitet werden, Widerspruch einzulegen.
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, sofern wir nicht in angemessener Zeit reagieren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde¹.

6. Entlehnung – Verlängerung

Gegen Vorlage des Leseausweises können die Medien 3 Wochen entliehen werden. Vor Ablauf der Entlehnfrist können diese auf Antrag des Lesers/der Leserin jeweils um weitere 3 Wochen verlängert werden.

7. Behandlung der entliehenen Medien

Behandeln Sie bitte die entliehenen Medien im Interesse aller Benutzer:innen und auch in Ihrem eigenen sorgfältig, da Sie für Verlust oder Beschädigung schadenersatzpflichtig sind. Für Minderjährige haftet der/die Erziehungsberechtigte bei Medienverlust bzw. für anfallende Gebühren (Mahn- und Säumnisgebühren). Das Überspielen der AV-Medien oder öffentliche Vorführungen derselben, sowie Kopien aus Printmedien oder Spielen ist nach dem Urheberrechtsgesetz verboten.
Die Stadtbibliothek St. Pölten haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Medien. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Benutzer:innen entstehen, wird von der Bücherei keine Haftung übernommen.

8. Selbstverbucher

In der Bibliothek werden Medien über die Selbstverbucher ausgeliehen und zurückgegeben. Sie müssen vor der Ausleihe von der Kundin/von dem Kunden auf Vollständigkeit überprüft werden. Fehlende Teile sind sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als vollständig ausgeliehen. Die Kundin/der Kunde muss den Verbuchungsvorgang am Selbstverbucher stets mit „Beenden“ abschließen, bevor sie/er die Station verlässt. Für Fremdbuchungen auf ihrem/seinem nicht geschlossenen Konto haftet die Kundin/der Kunde

9. Gebühren

Die aktuellen Gebühren der Stadtbibliothek St. Pölten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung (lt. Gemeinderatsbeschluss). Bitte beachten Sie, dass für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, eine Versäumnisgebühr zu entrichten ist.

10. Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung bzw. der Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden.
Dasselbe gilt für Leser:innen, die trotz mehrmaliger Aufforderung die Medien nicht zurückgebracht haben.

11. Internet und WLAN

Bei der Benutzung des Internets bzw. WLAN in der Bibliothek sind die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Die nutzende Person ist verpflichtet, keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen. Insbesondere ist der Aufruf oder die Verbreitung von rassistischen, pornographischen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte untersagt. Die Bibliothek hat keinen Einfluss auf die Inhalte im Internet. Sie übernimmt daher keine Verantwortung für die Qualität, die Verfügbarkeit und die Richtigkeit der Information.

12. Open Library

Die Nutzung der Bibliothek, während der Open Library-Zeiten erfordert eine gesonderte Registrierung. Für diese ist ein persönliches Escheinen zu den Servicezeiten mit Personal und das Vorzeigen eines Lichtbildausweises erforderlich. In der Open Library-Zeit, in der sich kein Personal in der Bibliothek aufhält, wird diese videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden maximal 72 Stunden aufbewahrt. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

 

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Stadtbibliothek St. Pölten
Domplatz 2
3100 St. Pölten
Tel.: 02742-333-2700
E-Mail.: stadtbibliothek@st-poelten.gv.at

 

Die Bibliotheksleitung
St. Pölten, 17.09.2024

 

¹ Weitere Informationen zu diesen Rechten finden Sie unter dsb.gv.at

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